Einhaltungserklärung der NSM MAGNETTECHNIK GmbH
zur REACH-Verordnung
Erklärung zur Verordnung EG Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (Regulation EC 1907/2006 concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH).
Die REACH-Verordnung sieht vor, dass alle chemische Stoffe, die in größeren Mengen als eine Tonne pro Jahr produziert werden, in der Europäischen Union nur noch dann vermarktet werden dürfen, wenn sie zuvor vorregistriert oder registriert worden sind.
Die NSM MAGNETTECHNIK produziert keine chemischen Stoffe. Die NSM verkauft lediglich Produkte, die in chemikalienrechtlichem Sinne "Erzeugnisse" sind und nicht als "Stoffe" bzw. "Zubereitung" definiert werden (gemäß Artikel 3 Begriffsbestimmungen).
Nach den Vorgaben der REACH-Verordnung ist die NSM Magnettechnik ein "Nachgeschalteter Anwender" (Downstream User) und unterliegt keinerlei Registrierungspflichten.
Im eigenen Interesse und im Interesse unserer Kunden stehen wir dennoch im Dialog mit unseren Lieferanten, um sicherzustellen, dass alle gelieferten Produkte REACH-konform registriert sind. Mit der Veröffentlichung der ersten Kandidatenliste können wir zudem bestätigen, dass wir alles unternommen haben und unternehmen werden, dass sich keine "besonders Besorgnis erregender Stoffe" (SVHC) in Konzentrationen über den zulässigen Grenzwerten, in den Produkten unserer Lieferanten befinden.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen zur Umsetzung der REACH-Verordnung bei der NSM haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Unser Ansprechpartner zum Thema REACH: Herr Michael Sendermann
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